Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlags dergartenbau
Übersicht
- Geltungsbereich
- Preise
- Lieferung
- Zahlungsbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährung für Sachmängel / Haftung
- Vorbehalt
- Widerrufsrecht
- Datenschutz
- Salvatorische Klausel
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Verlag und Kundschaft. Für die Abonnenten und Inserenten sind die Bezugsbedingungen in den Mediendaten enthalten. Zudem befindet sich in jeder Zeitschriften-Ausgabe ein Impressum. Herausgeber ist der Verlag dergartenbau, Wyss Samen und Pflanzen AG, Zuchwil, Schweiz, nachfolgend kurz Verlag dergartenbau genannt.
2. Preise
Die Preise für Abonnemente und Inserate werden in der Regel jährlich pro Kalenderjahr festgelegt. Der Verlag behält sich jederzeit Preisänderungen vor, die er dem Kunden rechtzeitig bekannt gibt.
Bei den Inseraten gilt folgende Rabattregelung: Rabattabschlüsse gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Wiederholungs- und Umsatzabschlüsse sind nicht kumulierbar. Der Frankenabschluss wird nach Ende des Kalenderjahres abgerechnet. Bei Erreichen einer höheren Rabattstufe erfolgt eine Rückvergütung, bei Unterschreitung eine entsprechende Rückbelastung.
Preisanpassung bei jahresüberlaufenden Inserate-Aufträgen bleiben vorbehalten.
3. Lieferung
Die Porto- und Versandkosten bei einem Abonnement sind im jeweiligen Abonnement-Preis für das In- und Ausland enthalten. Die MwSt. ist für die Schweiz ebenfalls inbegriffen. Bei Angeboten mit Einzelheftbezugsmöglichkeit werden die Versandkosten zusätzlich zum Magazinpreis verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Verlags dergartenbau sind binnen 30 Tagen netto zu bezahlen.
Die Rechnungen ist zu begleichen zugunsten von.Wyss Samen und Pflanzen AGVerlag dergartenbauSchachenweg 14c4528 ZuchwilSchweizauf das Konto (Postfinance):IBAN CH20 0900 0000 4500 1722 1
Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist kommt der Kunde im Falle der Nichtzahlung ohne Mahnung in Verzug. Der Verlag behält sich vor, 8 % Verzugszins zu belasten.
Berechnungsperiode:
Die Berechnung von Zeitschriften-Abonnements erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, im Voraus für ein Jahr. Abonnements sind, sofern nichts anders vereinbart, mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des berechneten Zeitraums in Textform kündbar.
Die Berechnung der Inserate und Verlagsdienstleistungen erfolgt nach dem jeweiligen Erscheinungstermin, spätestens per Ende des laufenden Monats. Der Verlag behält sich vor, ohne Begründung Vorauszahlung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Erzeugnisse verbleiben im Eigentum des Verlags, bis der Kunde alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verlags gegen ihn bezahlt hat.
6. Gewährung für Sachmängel / Haftung
Bei Mängeln der im Bereich der Abonnemente/Magazinauslieferung hat der Kunde Anspruch auf Ersatz in natura.
Für fehlerhaft erschienene Inserate, die im Sinn oder in der Wirkung wesentlich beeinträchtigt sind, haftet der Verlag maximal bis zur Höhe des Inseratepreises. Weitergehende Haftungen für Folgeschäden oder Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Text- und Bildinhalten lehnt der Verlag ab.
Bei Betriebsstörungen im eigenen oder in fremden Betrieben oder im Fall höherer Gewalt kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen und sich sofort und einseitig vom Vertrag lösen.
7. Vorbehalt
Der Verlag kann Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen oder Werbeaufträge nur gegen Vorauszahlung ausführen.
8. Widerrufsrecht
Kunden des Verlags dergartenbau können bis zur Erbringung der Leistung ihren Auftrag Widerrufen. Dies hat ohne anderweitige Vereinbarung in schriftlicher Form zu erfolgen.
9. Datenschutz
Der Verlag dergartenbau gibt keine Adressen oder anderweitige Informationen seiner Kunden an dritte weiter. Sie sind explizit nur für die eigene Geschäftstätigkeit bestimmt. Alle Verlagsmitarbeitenden sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Für Missbrauch wie Hacker-Angriffe und weitere Cyberkriminalität kann der Verlag keine Haftung übernehmen.
10. Salvatorische Klausel
Bei Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt diejenige gültige Vertragsbestimmung als von Anfang an vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verlag dergartenbau und seinen Kunden richtet sich in jedem Fall nach Schweizer Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Verlag dergartenbau und seinen Kunden ist Solothurn.
Der Verlag dergartenbau kann indessen den Kunden wahlweise auch an dessen Sitz oder Wohnort belangen.
Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz des Verlags.
Zuchwil, 10. Juli 2018, trm, wyp