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Wettbewerb

Gärten des Jahres 2023 gesucht – Anmeldefrist bis 19. Juli verlängert

Ab sofort bis zum 19. Juli 2022 werden die "Gärten des Jahres 2023" gesucht. Der Wettbewerb hat sich zum Ziel gesetzt, die besten von Landschaftsarchitektinnen und -architekten beziehungsweise Landschaftsgärtnerinnen und -gärtnern gestalteten Privatgärten im deutschsprachigen Raum zu ermitteln. Gärten des Jahres wird zum siebten Mal ausgelobt.

Veröffentlicht am
Bis zum 5. Juli können sich Interessierte mit ihren Projekten für die Auszeichnung "Garten des Jahres" bewerben.
Bis zum 5. Juli können sich Interessierte mit ihren Projekten für die Auszeichnung "Garten des Jahres" bewerben.Callwey
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Mit Unterstützung zahlreicher Branchenpartner kann der Callwey Verlag auch in diesem Jahr rechnen. So sind neben den Verbänden der planenden Zuft aus dem deutschsprachigen Raum (bdla, BSLA, DGGL und ÖGLA) auch die Vertretungen des Landschaftsbaus (BGL, Jardin Suisse, GALABAU) mit dabei. Außerdem helfen die Fachmagazine GÄRTEN, Garten- und Landschaft und Gartenpraxis sowie die Publikumszeitschrift Mein schöner Garten bei der Suche nach den besten privaten Gartenanlagen. Mit von der Partie sind auch die schweizerische Messe Giardina sowie das Gartenkulturzentrum Schloss Dyck.

Der 1. Preis ist mit einem Preisgeld von 5.000 Euro dotiert, weitere Büros bekommen eine Auszeichnung. Die Zeitschriften GÄRTEN, Garten + Landschaft, Mein schöner Garten und Gartenpraxis stellen die Siegerprojekte ausführlich vor. Die 50 besten Gärten werden außerdem in einem umfangreichen Bildband im Callwey Verlag veröffentlicht und in einer Ausstellung präsentiert. Die Preisverleihung findet am 14. Februar 2023 auf Schloss Dyck statt.

Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury mit Thomas Banzhaf (Vizepräsident des BGL), Niels Blatt (Horeis+Blatt Partnerschaft mbB, Vorjahressieger), Wolfgang Bohlsen (Chefredakteur Mein schöner Garten), Irene Burkhardt (Vizepräsidentin BDLA), Dr. Folko Kullmann (Editor Gartenpraxis & GÄRTEN), Konstanze Neubauer (Autorin) und Jens Spanjer (Vorstand Stiftung Schloss Dyck) beurteilt.

Eingereicht werden können unter der Rubrik "Lösung des Jahres" auch Produkte. Dafür gelten besondere Bedingungen und der 7. Oktober als Einsendeschluss.

> Details finden Sie auch unter www.gaerten-des-jahres.com

> Die Anmeldung und Einreichung erfolgt unter award.gaerten-des-jahres.com.