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Urteil zu Schotterschüttungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, dass Schotterschüttungen in Gärten beseitigt werden. Geklagt hatte ein Ehepaar, dem diese Aufgabe nun auferlegt wird.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Es hatte Kiesbeete mit einer Fläche von 50 m² angelegt und dort vereinzelte Pflanzen gesetzt. Das verstößt gegen die niedersächsische Bauordnung, nach der nicht überdachte Flächen zu begrünen sind, sofern sie nicht anders genutzt werden sollen (zum Beispiel als Parkplatz). Die Stadt hatte deshalb eine baurechtliche Verfügung gegen die Grundstücksbesitzer verhängt. Das Ehepaar klagte dagegen und vertrat die Ansicht, dass die Flächen wegen der einzelnen Pflanzen begrünt seien. Das OVG wies dies zurück. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Sachliche Argumente gegen Steinschüttungen im privaten Raum finden Sie auch in unserem Ulmer-Büchlein „Der Kies muss weg“ (12,95 €), das sich gut für die Beratung von Auftraggebenden und Bauwilligen eignet....
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