Leitfaden für Fahrradabstellplätze in Vorgärten
Vorgärten prägen das Bild vieler Freiburger Stadtteile, insbesondere in den Gründerzeitquartieren. Der Druck auf die reich begrünten, historisch gewachsenen Vorzonen steigt, denn in der fahrradfreundlichen süddeutschen Stadt werden immer mehr Stellflächen für Fahrräder im wohnungsnahen Bereich benötigt. Um den Charakter der wertvollen Vorgartenzonen zu erhalten, hat die Stadt Freiburg einen Leitfaden erarbeitet, mit dem sie Planer, Handwerker und Hausbesitzer für eine ansprechende Gestaltung sensibilisieren möchte.
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Das Erscheinungsbild der Vorgärten soll sich durch diese Einbauten nicht verändern. Die in der Broschüre vorgestellten gelungenen Beispiele sind geprägt durch eine unauffällige Gestaltung, die sich gegenüber der Vorgartenzone und der Hausfassade deutlich unterordnet. Überdachte Abstellanlagen sollen eine Höhe von 2,20m nicht überschreiten und sich in Materialität und Form in die Umgebung einfügen, z.B. durch Verwendung transparenter Einhausungen (Glas-Stahl). Für Abdeckungen, die größer als 20m2 sind, wird eine Begrünung gefordert. Auch die rechtliche Situation wird beleuchtet. Für Fahrradabstellanlagen ist zwar keine Baugenehmigung erforderlich. Aber auch diese dürfen nicht gegen Vorschriften aus Bebauungs- oder Baufluchtenplänen...
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